OneWay24 bietet keine Anhänger für den Transport von
Autos, Trikes, Motorräder, Booten, Tieren, Baumaschinen, Quads und Schüttgut an.
Bitte lesen Sie unbedingt auch die Hinweise unten auf dieser Seite!
Alle OneWay Anhänger haben eine 80 km/h Zulassung !
Premium OneWay Miet-Anhänger
Tandem ungebremst 6,0 m³ | B Führerschein |
ZGG (zulässiges Gesamtgewicht) | 750 kg |
Zuladung | 480 kg |
Lademaße -fläche L/B/H | 300x126x160 cm |
Behördenpauschale einmalig | 20,00 € |
Buchungspauschale einmalig | 25,00 € |
Erster Miettag / bis 43 Std. | 130,00 € |
Zweiter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Dritter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Jeder weitere Miettag / 24 Std. | 15,00 € |
Volllaskoabsicherung je 24 Std. | 10,00 € |
Tandem ungebremst 9,3 m³ | B Führerschein |
ZGG (zulässiges Gesamtgewicht) | 750 kg |
Zuladung | 400 kg |
Lademaße -fläche L/B/H | 400x146x160 cm |
Behördenpauschale einmalig | 20,00 € |
Buchungspauschale einmalig | 25,00 € |
Erster Miettag / bis 43 Std. | 150,00 € |
Zweiter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Dritter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Jeder weitere Miettag | 30,00 € |
Volllaskoabsicherung je 24 Std. | 10,00 € |
Tandem gebremst 11,5 m³ | |
ZGG (zulässiges Gesamtgewicht) | 2000 kg |
Zuladung | 1450 kg |
Lademaße -fläche L/B/H | 400x146x200 cm |
Behördenpauschale einmalig | 20,00 € |
Buchungspauschale einmalig | 25,00 € |
Erster Miettag / bis 43 Std. | 195,00 € |
Zweiter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Dritter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Jeder weitere Miettag | 40,00 € |
Volllaskoabsicherung je 24 Std. | 10,00 € |
Standard OneWay Miet-Anhänger
Einachser ungebremst 4,3 m³ | B Führerschein |
ZGG (zulässiges Gesamtgewicht) | 750 kg |
Zuladung | 550 kg |
Lademaße -fläche L/B/H | 250x126x140 cm |
Behördenpauschale einmalig | 20,00 € |
Buchungspauschale einmalig | 25,00 € |
Erster Miettag / bis 43 Std. | 115,00 € |
Zweiter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Dritter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Jeder weitere Miettag | 10,00 € |
Volllaskoabsicherung je 24 Std. | 10,00 € |
Einachser ungebremst 6,5 m³ | B Führerschein |
ZGG (zulässiges Gesamtgewicht) | 750 kg |
Zuladung | 530 kg |
Lademaße -fläche L/B/H | 300x146x150 cm |
Behördenpauschale einmalig | 20,00 € |
Buchungspauschale einmalig | 25,00 € |
Erster Miettag / bis 43 Std. | 120,00 € |
Zweiter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Dritter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Jeder weitere Miettag | 15,00 € |
Volllaskoabsicherung je 24 Std. | 10,00 € |
Einachser gebremst 7,9 m³ | ggf. B Führerschein |
ZGG (zulässiges Gesamtgewicht) | 1350 kg |
Zuladung | 1100 kg |
Lademaße -fläche L/B/H | 300x146x180 cm |
Behördenpauschale einmalig | 20,00 € |
Buchungspauschale einmalig | 25,00 € |
Erster Miettag / bis 43 Std. | 165,00 € |
Zweiter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Dritter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Jeder weitere Miettag | 30,00 € |
Volllaskoabsicherung je 24 Std. | 10,00 € |
Tandem gebremst 9,0 m³ | |
ZGG (zulässiges Gesamtgewicht) | 2000 kg |
Zuladung | 1500 kg |
Lademaße -fläche L/B/H | 300x150x200 cm |
Behördenpauschale einmalig | 20,00 € |
Buchungspauschale einmalig | 25,00 € |
Erster Miettag / bis 43 Std. | 180,00 € |
Zweiter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Dritter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Jeder weitere Miettag | 35,00 € |
Volllaskoabsicherung je 24 Std. | 10,00 € |
Tandem gebremst 14,00 m³ | Seitlich beladbar ! |
ZGG (zulässiges Gesamtgewicht) | 2500 kg |
Zuladung | 1950 kg |
Lademaße -fläche L/B/H | 400x185x190 cm |
Behördenpauschale einmalig | 20,00 € |
Buchungspauschale einmalig | 25,00 € |
Erster Miettag / bis 43 Std. | 245,00 € |
Zweiter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Dritter Miettag / 24 Std. | kostenlos |
Jeder weitere Miettag | 50,00 € |
Volllaskoabsicherung je 24 Std. | 10,00 € |
Der erste Miettag umfasst eine Mietzeit von 43 Std., beginnt i.d.R. morgens ab 05.00 Uhr und endet erst am Folgetag um 24.00 Uhr ! Der zweite Miettag + 24 Std., der dritte Miettag + 24 Std. sind kostenlos. Zu jedem Mietvorgang wird einmalig eine Behördenpauschale* sowie eine Buchungspauschale erhoben.
Eine Vollkaskoabsicherung mit Sb. kann für 10,-- € pro Miettag zugebucht werden. Wird der OneWay Anhänger nicht in dem Land abgegeben in welchem er angemietet wurde ( z.B. Anmietung in Deutschland >>> Abgabe in Österreich) wird eine Pauschale für eine "Grenzüberschreitende Abgabe" i.H. von 95,--€ erhoben.
Alle angegebenen Preise in € und für Endverbraucher inkl. gesetzlicher MwSt. Gewerbetreibende, welche eine separate Rechnung mit ausgewiesener MwSt. benötigen, zuzüglich der jeweils gültigen MwSt. Maße sind ca. Angaben. Fotos / Bilder dienen nur zur Illustration. Details erhalten Sie im Angebot, welches Sie nach Ihrer Anfrage erhalten.
Da jeder OneWay Anhänger mit einem ZahlenCode Schloss ausgerüstet ist, ist eine Abholung / Rückgabe jederzeit innerhalb Ihrer gebuchten Mietzeit möglich !
Jeder Anhänger ist mit einem Schloss versehen. Spanngurte oder Ähnliches zur Ladungssicherung werden aus Haftungsgründen nicht mit angeboten. Ebenso keine Trollies, Auffahrrampen, Decken, Sackkarren, Umzugskartons ...
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ladegut bei Planen-Anhängern, je nach Witterungslage, nur begrenzt gegen Umwelteinflüsse (Staub, Spritzwasser etc.) geschützt ist. Weiteres in den AGB, welche mit einem Angebot automatisch zugesandt werden.
(Preisliste Stand 15.10.2023.) Alle Maßangaben sind ca. Angaben, ohne Gewähr, Preise inkl. vor Ort geltender MwSt.
Wo sind POLIZEI und Ordnungsamt?
Parkzeit angeblich überschritten / Anhänger falsch abgestellt >> Polizei und Ordnungsamt sanktionieren umgehend und oftmals rechtswidrig den Halter des umweltfreundlichen Mietanhängers oder lassen diesen umgehend abschleppen. Aber wo sind Polizei und Ordnungsamt bei Vandalismus / Diebstahl etc. ??? ....nachweislich finden u.E. trotz Strafanzeigen keine Strafverfolgungen statt. Strafanzeigen werden binnen kürzester Zeit eingestellt, dass überhaupt ermittelt wurde um einen Täter ausfindig zu machen, konnte uns bis dato noch nicht dargelegt werden.
Aufgeschlitzte Planen >>>
Beschmierte Planen >>>
Gestohlene Auffahrrampen >>>
Entwendete Seilwinden >>>
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Erläuterung Behördenpauschale; 20,-- €EINMALIG zuzüglich zu JEDER Anmietung ! Leider ist der umweltfreundliche Mietanhänger in Städten und Gemeinden nicht gerne gesehen, so dass nachweislich Polizei und / oder Ordnungsbehörden in der BRD gerne umweltfreundliche Mietanhänger sanktionieren. d.h., diese z.B. mit "Knöllchen" belegen oder gleich abschleppen lassen. Alles oftmals außerhalb der Legalität, da KEIN Verstoß gegen Gesetze und / oder Satzungen und / oder Verordnungen vorliegt. Seit das Überwachen der Bürger auf Befolgung wissenschaftlich widerlegter (!) Zwangsmaßnahmen ( wie dem staatlich verordnetem Sauerstoffentzug durch Masketragen im Freien) zur Priorität wurde, wird durch diese Bürgerüberwachung die Überwachung der öffentlichen Sicherheit erheblich vernachlässigt, wodurch wir parallel einen starken Anstieg von Vandalismus- und Diebstahlschäden zu verzeichnen haben. Diese Schäden sind nicht durch Versicherungen abgedeckt und werden nachweislich, trotz erstatteter Strafanzeigen, NICHT verfolgt. Auch der Bundespräsident F.W. Steinmeier hat hier von Kenntnis, bleibt aber auch ohne Reaktion.
Daher wird zu jedem Mietvorgang einmalig eine Behördenpauschale von 20,--€ erhoben, um die durch Behörden erhobenen Zwangsgelder und / oder Kosten für Abschleppmaßnahmen und / oder die Kosten zur Beseitigung von Vandalismusschäden etwas aufzufangen.